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Montag - Freitag:
9:00-12:30 Uhr und
13:00-17:00 Uhr
Samstag:
10:00-12:00 Uhr

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Allgemeine Vermietbedingungen

 Leistungen
 

Alle Mietpreise verstehen sich inklusive Haftpflichtversicherung und Volkaskoschutz:

  • Sonne REISEMOBILE mit 750,00 Euro SB pro Schadenfall;
  • Sonne CARAVANS mit 500,00 Euro SB pro Schadenfall;
  • Sonne Teilkasko mit 155,00 Euro SB pro Schadenfall.
   
 Servicepauschale
  Eine Servicepauschale wird generell pro Miete erhoben. Diese beinhaltet folgende Leistungen: Campingführer (leihweise), gefüllter Frischwassertank, gefüllte Gasflaschen, Toilettenchemie und Einweisung in das Fahrzeug. Falls die Innenreinigung oder die Toilettenleerung bei Rücknahme ganz oder teilweise vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren in Höhe von je EUR 80,00 erhoben. Eine Außenreinigung kostet EUR 20,00.
   
 Übernahme und Rückgabe
  Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 17.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr möglich. Übernahme- und Rückgabetag gelten als 1 Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir eventuelle Schadenansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen verspäteter Übernahme geltend machen.
  • Sonne Vorzeigen eines gültigen Personalausweises sowie des Führerscheines im Original bei Abholung des Fahrzeuges
  • Sonne Persönliches Erscheinen des Mieters bei Abholung des Fahrzeuges
  • Sonne Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und sind voll getankt zurückzugeben
  • Sonne In den Fahrzeugen ist das Rauchen nicht gestattet
   
 Kaution
  Bei Übergabe muss für Wohnmobile eine Kaution in Höhe von EUR 750,00 und für Caravans in Höhe von EUR 500,00 hinterlegt werden. Die Kaution wird zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges auf einer Checkliste bestätigt.
   
 Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
  Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und nach Zahlung der Anzahlung in Höhe von EUR 250,00 verbindlich. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die  Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis muss bis 21 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Die Kaution wird bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet. Reservierungen sind nur nach Fahrzeuggruppen möglich.
   
Mindestalter 
  Mindestalter des Mieters und Fahrers ist 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der neuen Klasse B seit mindestens einem Jahr für die Fahrzeuggruppe 1-3. Bitte beachten Sie das für Caravan ein entsprechend erweiterter Führerschein erforderlich ist.
   
 Rücktritt 
  Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen: bis zu 50 Tagen 10 %, 49 bis 15 Tage 50%, weniger als 15 Tage 80%, am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95%. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen. Die genauen Bedingungen für diese Versicherung entnehmen Sie bitte den allg. Bedingungen für die Reiserücktrittskosten- Versicherung. Die Unterlagen erhalten Sie mit Vertragsabschluß.
   
 Ersatzfahrzeug 
  Kann die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung einer größeren Fahrzeuggruppe keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
   
Auslandsfahrten 
  Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.